Apotheke

Apotheke von der Antike bis heute

Das Wort Apotheke stammt aus dem Griechischen, bedeutet wörtlich nur "Abstellraum" und wurde in Klöstern für den Raum (lat. gespr.: "apotheca") benutzt, der zur Aufbewahrung von Heilkräutern verwendet wurde. Gesetzlicher Auftrag der Apotheke ist es, die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Eine Apotheke darf nur von einem staatlich geprüften Apotheker, d.h. der Apotheker muss ein Staatsexamen vorweisen können, geführt werden. Eine Ausnahme kann nur für den Zeitraum von vier Wochen pro Jahr gemacht werden. Ist der Apotheker für diesen Zeitraum abwesend, kann er von einem Apothekerassistenten vertreten werden. Ist er länger abwesend, muss ihn ein Apotheker vertreten.

Da es sich bei rezeptpflichtigen Medikamenten um Waren besonderer Art handelt, die oft Erklärungen und Beratung im besonderen Ausmass verlangen, dürfen sie nur in Apotheken und nur von pharmazeutischen Personal (Apotheker, Apothekerassisenten oder Pharmaassistentin) verkauft werden.